Öffnungszeiten
Die KiTa ist Mo-Do von 07:15 Uhr bis 15:30 Uhr und Freitag von 07:15 bis 14:00 Uhr geöffnet.
Die Eltern richten sich nach den individuell vereinbarten Buchungszeiten!
Aus Sicherheitsgründen sind während der „Kernzeiten“ (08:15 Uhr bis 12:15 Uhr) die Haustüren geschlossen. Um den Kindern einen störungsfreien Vormittag zu ermöglichen, bitten wir nur in dringenden Fällen oder nach vorheriger Absprache zu klingeln!
Anmeldung
Aufnahmekriterien lt. Kirchenverwaltungsbeschluss für den Kindergarten:
Nach dem Anmeldeschluss erfolgt in Zusammenarbeit mit der Kommune eine erste Einschätzung der Aufnahmekapazität.
Eine verbindliche schriftliche Zusage für einen Kitaplatz wird erst nach der Schuleinschreibung (i. d. R. im April) vergeben.
Bei freien Plätzen ist eine Aufnahme während des Kita-Jahres möglich.
Aufnahmekriterien für die Krippe:
Bei freien Plätzen ist eine Aufnahme jederzeit möglich. Krippenplätze können während des Kita-Jahres in der Regel nur 2 Monate vor Aufnahme reserviert werden.
Gebühren
Die Gebühren ab 1. September 2024
1. Krippe | |
Für eine Buchungszeit von: | Monatlicher Betrag in €: |
3 - 4 Stunden | 222,-- |
4 - 5 Stunden | 244,-- |
5 - 6 Stunden | 269,-- |
6 - 7 Stunden | 296,-- |
7 - 8 Stunden | 325,-- |
2. Kindergarten | |
Für eine Buchungszeit von: | Monatlicher Betrag in €: |
4 - 5 Stunden | 132,-- |
5 - 6 Stunden | 146,-- |
6 - 7 Stunden | 160,-- |
7 - 8 Stunden | 176,-- |
Dazu kommen monatlich:
Beitragserhöhungen werden den Eltern rechtzeitig bekannt gegeben!
Für Kinder ab einem bestimmten Alter leistet der Bayerische Staat einen Beitragszuschuss von € 100,-- monatlich.
Auszug aus dem Gesetz:
BayKiBiG Art. 23 Zusätzliche staatliche Leistungen
(3) 1Zur Entlastung der Familien leistet der Staat neben der Förderung nach Art. 18 Abs. 2 einen Zuschuss zum Elternbeitrag für Kinder in Kindertageseinrichtungen, die die Voraussetzungen des Art. 19 erfüllen. 2Der Zuschuss beträgt 100 Euro pro Monat und wird für die Zeit vom 1. September des Kalenderjahres, in dem das Kind das dritte Lebensjahr vollendet, bis zum Schuleintritt gewährt. 3Der Zuschuss entfällt, wenn der Schulbesuch trotz Schulpflicht verweigert wird. 4Die Auszahlung erfolgt an die Gemeinden im Rahmen der kindbezogenen Förderung. 5Die Gemeinden sind verpflichtet, den Förderbetrag an die von ihnen nach diesem Gesetz geförderten Träger weiterzureichen.
Kindergarten-/Krippengebühren sind für das ganze KITA-Jahr (= 12 Monate) zu entrichten, da auch bei Krankheit des Kindes und während der Ferienzeiten die Personal- und Sachkosten weiterlaufen. Die Abbuchung der Beiträge erfolgt durch die Einzugsvollmacht auf dem Bildungs- und Betreuungsvertrag.
Die Krippengruppe kann an 3, 4 oder 5 Tagen pro Woche gebucht werden.
Mittagessen
Wir bieten ein altersgerechtes und wohlschmeckendes Mittagessen, das wir vom Catering-Service Willi Wimmer frisch zubereitet geliefert bekommen.
In der Krippe essen alle Kinder an den Tagen, an denen sie angemeldet sind, im Kindergarten ist die Buchung bestimmter Wochentage möglich.
Pro Essen wird 4,00 € berechnet und wöchentlich bestellt.
Die Eltern können das Mittagessen für die darauffolgende Woche am Donnerstag (bis 8.15 Uhr) abbestellen, kurzfristige Änderungen können leider nicht berücksichtigt werden.
Weitere Infos erhalten Sie in der KiTa!